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Häufige Fragen
 

 

Ist „Krallendorn“ die deutsche Bezeichnung der Pflanze Uncaria tomentosa (Willd.) DC.? 

 

NEIN !

Krallendorn ist ein rechtlich geschützter Markenname von IMMODAL Pharmaka GmbH und wird ausschließlich für das in Österreich zugelassene Arzneimittel mit einem standardisierten Extrakt aus der Wurzel des pentazyklischen Chemotyps der Uncaria tomentosa (Willd.) DC. verwendet. Obwohl es eigentlich keinen deutschen Namen für diese Pflanze gibt, findet sich vermehrt die Verwendung der Begriffe „Katzenkralle“ oder "Katzenklaue" als deutsche Übersetzung des spanischen Volksnamen „Uña de Gato“ bzw. dessen englische Übersetzung „Cat’s Claw“. Da der Begriff „Uña de Gato“ aber für mindestens 18 unterschiedliche Pflanzen verwendet wird, die mit Uncaria tomentosa nicht vergleichbar sind, ist auch der Begriff „Katzenkralle“ als nicht eindeutiger Pflanzenname anzusehen.

J. Keplinger, Geschäftsführer IMMODAL Pharmaka GmbH

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Wenn ich mit dem Suchbegriff „Krallendorn“ im Internet suche, erhalte ich eine Vielzahl an Informationen und Produkten angeboten. Handelt es sich dabei um Lizenzprodukte oder Generika des in Österreich zugelassenen Arzneimittels?

 

NEIN !

Bei den meisten Angeboten von Produkten, die im Internet über den Suchbegriff „Krallendorn“ gefunden werden und zumeist auch on-line bestellt werden können, wird der Begriff „Krallendorn“ markenverletzend verwendet. Es handelt sich dabei um Nahrungsergänzungsprodukte von z.T. äußerst dubiosen Anbietern. Diese Produkte werden beworben, indem unter anderem Studienberichte und Forschungsergebnisse zitiert werden, die mit dem zugelassenen Arzneimittel aus Uncaria tomentosa (Willd.) DC. erarbeitet worden sind. Diese Nahrungsergänzungsprodukte sind in ihrer Zusammensetzung und Qualität mit dem in Österreich zugelassenen, rezeptpflichtigen Arzneimittel aus Uncaria tomentosa (Willd) DC. nicht vergleichbar.

J. Keplinger, Geschäftsführer IMMODAL Pharmaka GmbH

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Worin liegt der Unterschied zwischen Nahrungsergänzungsmitteln und Arzneimitteln, die dieselben Inhaltsstoffe aus einer Pflanze haben, wie z.B. Uncaria tomentosa (Willd.) DC. und Produkten, die unter den Begriffen „Katzenkralle", "Uña de Gato" oder "Cat's Claw" angeboten werden, und die ich auch ohne ärztliches Rezept z.B. im Internet oder im Versandhandel beziehen kann?

 

Bei Nahrungsergänzungsmitteln ist von den Behörden keinerlei Prüfung vorgeschrieben. Bei Arzneimitteln ist dies anders: hier müssen Identität und Reinheit exakt nachgewiesen sein, der Patient darf der Wirksamkeit und Unbedenklichkeit des Produktes vertrauen. So wird auch der Preisunterschied zwischen Nahrungsergänzungsmitteln und Arzneimitteln, die auf ethnomedizinischem Wissen basieren, verständlich. Ein Produkt, das zwar billig über das Internet bezogen werden kann, wird sich als Fehlinvestition herausstellen, denn nur für Arzneimittel gilt: Drin ist, was drauf steht. 

aus ProMed Spezial 10/2002

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Warum erhalte ich im Internet viele Informationen über therapeutische Wirkungen, Einnahmeempfehlungen und Preise von „Katzenkrallen-Produkten“ aber nur eingeschränkte Informationen zu dem in Österreich zugelassenen Arzneimittel aus Uncaria tomentosa (Willd.) DC.?

 

Das in Österreich zugelassene Arzneimittel aus Uncaria tomentosa (Willd.) DC. unterliegt der Rezepfpflicht, es darf daher nur nach ärztlicher Verordnung von Apotheken an den Patienten abgegeben werden. Das Arzneimittelgesetz schreibt vor, daß für Arzneimittel, die der Rezeptpflicht unterliegen, keine Werbung betrieben werden darf, die für den Verbraucher bestimmt ist. Dem entsprechend dürfen Informationen zu einem spezifischen rezeptpflichtigen Arzneimittel nur Personen des medizinischen Fachkreises (z.B. Ärzte, Apotheker) zugänglich gemacht werden. So unterliegt auch das in Österreich zugelassene Arzneimittel aus Uncaria tomentosa (Willd.) DC. dieser Vorschrift. Diese Einschränkung gilt jedoch nicht für Nahrungsergänzungsprodukte, die aber auch keine Studien zum Nachweis Ihrer Wirksamkeit erbringen. Ebenso unterliegen Anbieter aus anderen Ländern, wie zum Beispiel aus den USA nicht den gleichen gesetzlichen Vorschriften wie in Österreich.

J. Keplinger, Geschäftsführer IMMODAL Pharmaka GmbH

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Warum ist das in Österreich zugelassene Arzneimittel
aus Uncaria tomentosa (Willd.) DC. rezeptpflichtig?

 

Etwa 88% der gesamten in Österreich verfügbaren Arzneimittel sind rezeptpflichtig. Im Zulassungsverfahren gibt der Hersteller zwar an, wie er das Arzneimittel eingestuft haben möchte, der Gutachter der Zulassungsbehörde prüft aber, wie es nach der österreichischen Rezeptpflichtverordnung einzustufen ist. Neue Wirkstoffe werden von der Rezeptpflichtkommission eingestuft. Für die Zuordnung ist nicht nur der Wirkstoff, sondern auch das vorgesehene Anwendungsgebiet von Bedeutung.

aus einer Mitteilung der österreichischen Apothekerkammer

 

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Wo erhalte ich weitere Informationen

zu dem in Österreich zugelassenen Arzneimittel aus Uncaria tomentosa (Willd.) DC.?

 

Weitere Informationen zu dem in Österreich zugelassenen Arzneimittel aus Uncaria tomentosa (Willd.) DC. erhalten Sie bei Ihrem Arzt oder Apotheker.

Fachkreise finden unter www.krallendorn.de ausführliche Informationen.

J. Keplinger, Geschäftsführer IMMODAL Pharmaka GmbH

 

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